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WSW 3/4/5 Energie bei Xing
Strom und Erdgas in NRW

Paragraf-19-Umlage bei 0,467 Cent/kWh

Im kommenden Jahr zahlen Stromkunden 0,467 Cent/kWh für die Entlastung der Industrie. Diesen Wert haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber für die Umlage veröffentlicht, mit der Belastungen aus der Befreiung von stromintensiven Betrieben von den Netzentgelten ausgeglichen werden. Demnach zahlen ab dem 1. Januar 2012 Letztverbraucher bis zu einem Verbrauch von 100.000 kWh im Jahr die Umlage von 0,467 Cent/ kWh. Verbraucher, die mehr als 100.000 kWh im Jahr abnehmen, zahlen für die ersten 100.000 kWh die gleiche Umlage und für alles, was darüber hinaus geht, 0,05 Cent/kWh. Verbraucher „aus dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebunden Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur“ zahlen anstelle der 0,05 nur 0,025 Cent/kWh für zusätzliche Strommengen.

Die Umlage geht zurück auf die im Zuge der Energiewende beschlossene Änderung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Als eine von mehreren Entlastungen für die stromintensive Industrie wurde die Regelung zu individuellen Netzentgelten neu gefasst, die in Paragraf 19 StromNEV festgelegt ist. Demnach sollen Stromkunden mit einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden und einer Abnahme von mehr als zehn Mio. kWh grundsätzlich von den Netzentgelten befreit werden. Die daraus entstehende Belastung für Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber, denen mit den Netzentgelten ihre Einnahmen entgehen, werden über die Umlage ausgeglichen. Auf diese Weise sollen regionale Verwerfungen und einseitige Belastungen für Netzbetreiber mit vielen Industriekunden vermieden werden.

Lieferanten, die ihre Strompreise für das kommende Jahr kalkulieren müssen, hatten bereits kritisiert, dass noch keine Details für die seit Sommer geplante Umlage bekannt sind (energate berichtete). Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihre Berechnung anhand eines Beschlussentwurfs der Bundesnetzagentur gemacht, der am 17. November veröffentlicht wurde. Da es sich um eine laufende Konsultation handelt, kann es noch zu Änderungen kommen. Die Regulierungsbehörde nimmt noch bis zum 2. Dezember Stellungnahmen entgegen. Laut Beschlussentwurf werden die entgangenen Erlöse prognostiziert.

Für das erste Jahr 2012 ist ein Gesamtvolumen von 1,1 Mrd. Euro anzusetzen, in dem ein Schätzbetrag von 660 Mio. Euro für unterbrechbare Verbrauchs-einrichtungen wie Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen enthalten ist. Im Folgejahr findet ein Abgleich mit den Ist-Kosten statt. Abweichungen werden im zweiten Folgejahr mit der Umlage verrechnet. Verteilnetzbetreiber erheben monatlich von Lieferanten die Umlage und stellen ebenfalls im Monatsrhythmus dem Übertragungsnetzbetreiber ihre geschätzten entgangenen Erlöse in Rechnung. Die Übertragungsnetzbetreiber sind dann für den Ausgleich verantwortlich. Weiter

Quelle: energate





 


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